Welche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie wahrnehmen?
Die Verhinderungspflege wird stundenweise erbracht. Die Betreuungszeiten werden frei vereinbart.
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um ein zweckgebundenes Angebot. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.
Unabhängig vom Pflegegrad stehen jedem Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich von der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen seitens der Pflegekasse zudem nicht voll ausschöpft, kann den Betrag, der nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzt wurde, bis maximal 40 Prozent für die sogenannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote, die mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden können.
Folgende Auflistung ist beispielhaft, andere Leistungen können selbstverständlich individuell vereinbart werden:
Betreuungsmöglichkeiten in der häuslichen Umgebung
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gemeinsame Gespräche über Erlebnisse, die Familiengeschichte, besondere Vorlieben, gemeinsames betrachten von Fotoalben zur Aktivierung der Erinnerungen
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Vorlesen aus Büchern, Zeitschriften und Zeitungen
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Gedächtnistraining
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leichte Bewegungsübungen
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Gesellschaftsspiele
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Bastelarbeiten
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gemeinsames biografie-orientiertes Kochen und Backen
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Übungen zum Erhalt der Selbständigkeit
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gemeinsam Musik hören und Singen.
Betreuungsmöglichkeiten in näherer Umgebung
- Begleitung bei Spaziergängen
- Begleitung zum Gottesdienst
- Kino- oder Theaterbesuch
- Teilnahme an Musikveranstaltung
- Friedhofsbesuch,
- Begleitung bei Arztterminen
- Begleitung bei Behördengängen
- Café oder Restaurantbesuch
Wir beraten Sie gerne über Betreuungsmöglichkeiten und über die Anforderungen für die Kostenübername durch die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse.
Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
