Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.

Sie können die Ersatzpflege stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.
Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro. Der Betrag kann aber aufgestockt werden, wenn das Budget für die Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft wird. Bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege können Sie dabei für die Verhinderungspflege nutzen.

Voraussetzungen

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu erfüllen.

Zudem muss sie mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein. Das muss nicht ununterbrochen der Fall gewesen sein. Pausen von weniger als vier Wochen sind erlaubt.
Die Hauptpflegeperson muss aktuell als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein. Sie muss die pflegebedürftige Person aber nicht die vollen sechs Monate gepflegt haben. Wechsel der zuständigen Pflegeperson in diesem Zeitraum sind also erlaubt.

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